Sehr geehrte Kunden, wir dürfen Sie darüber informieren, dass bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen, die vorgesehenen Behandlungskosten trotzdem zur Verrechnung gebracht werden müssen, sofern keine rehtzeitige Absage (dh. 24 stündiger Vorlauf), erfolgte. In der Zuversicht Ihr Verständnis für diese Maßnahme zu finden.
